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Uni Bremen klagt gegen Teile des neuen Hochschulgesetzes

28. Feb. 2024
1 Min. Lesezeit

Affe mit implantiertem Kopfhalter und Elektrodenkammer in einem Primatenstuhl.

Foto: AESOP Project/Israel. Mit freundlicher Genehmigung von Ärzte gegen Tierversuche. Anfang 2023 hatte Bremen die Regeln für Tierversuche an Hochschulen verschärft. Die Universität Bremen hat dagegen nun Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Klage richtet sich nach Angaben der Uni gegen Teile des neuen Hochschulgesetzes, mit dem Bremens Regierung Tierversuche stark einschränkt. «Die Vorschrift geht über das Bundesrecht hinaus», teilte eine Sprecherin der Universität mit. Das deutsche Tierschutzrecht lasse das Töten von Tieren für die Forschung zu. Die Hochschule klagt auch dagegen, dass sie eine externe Kommission bilden soll, die die Tierversuche begutachtet und Empfehlungen ausspricht. Damit werde die Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt, so die Argumentation der Uni.


Schon seit Jahren wird in Bremen vor allem über die Affenversuche des Hirnforschers Andreas Kreiter gestritten. Er entzog Makaken zuletzt regelmäßig Wasser, fixierte die Tiere im sogenannten Primatenstuhl und führte umfangreiche Kopfoperationen durch, um mehr über deren Gehirne herauszufinden. Im November 2023 hatte der Senat die Fortsetzung der umstrittenen Experimente an der Universität abgelehnt. Kreitner wehrte sich dagegen und zog mit einem Eilantrag vor das Bremer Verwaltungsgericht, dass ihm im Dezember die Fortsetzung seiner Experimente per Zwischenverfügung vorerst erlaubt hat.


Lesen Sie hier die Argumentation zur Hirnforschung der Arbeitsgruppe „Kognitive Neurophysiologie“ der Universität Bremen sowie eine Meldung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht.



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